Die Kosten für unsere Leistungen können entsprechend der gesetzlichen Regelungen von den Pflegekassen oder den Krankenkassen übernommen werden.
SGB XI § 45 a, §45 b Entlastungsbetrag
SGB XI § 42 a Gemeinsamer Jahresbetrag
SGB XI § 39 Verhinderungspflege
SGB V § 38 Weiterführung des Haushaltes